Häufige Fragen zur BahnCard

Hier können Sie ein Thema wählen, auf das sich Ihre Frage bezieht. Wenn Sie ein anderes Anliegen zur BahnCard haben, treten Sie direkt mit uns in Kontakt und wenden Sie sich an den BahnCard-Service unter 0180 5 34 00 35 (14 ct/Min. aus dem Festnetz via Vodafone, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.).

Welche BahnCards gibt es?
Es gibt die BahnCard 25, die BahnCard 50 und die BahnCard 100. Außerdem gibt es zeitweise Aktionsangebote. Sie können sich hier über die genauen BahnCard-Konditionen informieren:

BahnCard 25
BahnCard 50
BahnCard 100

Kann ich die BahnCard auch online bestellen?
Selbstverständlich können Sie Ihre BahnCard bequem online bestellen. Sie wird Ihnen nach Bestellung i.d.R. innerhalb von 9 Tagen zugeschickt.

Wohin wende ich mich bei Rückfragen oder sonstigen Anliegen wie Kündigungen?
Wenden Sie sich bitte an den BahnCard-Service unter 0180 5 34 00 35 (14 ct/Min. aus dem Festnetz via Vodafone, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.) oder Faxnummer: 0180 5 12 19 98.
Unser BahnCard-Service ist Montag bis Freitag von 7 bis 21 Uhr für Sie erreichbar.
Per Post ist der BahnCard-Service unter folgender Adresse zu erreichen:
BahnCard-Service, 60643 Frankfurt am Main

Sicher und bequem: Die Zahlungsfunktion der BahnCard
Beim Bezahlen im Internet (www.bahn.de) oder Call Center (z. B. BahnCard-, bahn.comfort- oder Reiseservice) der Bahn waren BahnCard-Inhaber bisher schon auf der sicheren Seite. Jetzt wird das Bezahlen per Lastschrift mit der BahnCard ebenfalls an den Touchscreen-Automaten der Bahn möglich. Natürlich auch hier geschützt durch Ihre persönliche Geheimzahl (PIN). Probieren Sie es aus! Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:
Ich möchte gerne die Zahlungsfunktion der BahnCard nutzen. Was muss ich tun?
Als Inhaber einer BahnCard benötigen Sie dazu lediglich Ihre endgültige BahnCard (Plastikkarte) und eine gültige Kontoverbindung bei einer deutschen Bank oder Sparkasse.
Wo kann ich per Lastschrift mit meiner BahnCard bezahlen?
Im Internet (www.bahn.de), an den meisten Touchscreen-Ticketautomaten der Bahn und beim Einkauf per Telefon (z. B. BahnCard-, bahn.comfort- oder Reiseservice).
Wie und wann erfolgt die Abbuchung beim Bezahlen per Lastschrift mit der BahnCard?
Sofern Sie sich beim nächsten Einkauf im Internet (www.bahn.de), an den Touchscreen-Automaten der Bahn oder per Telefon (z. B. BahnCard-, bahn.comfort- oder Reiseservice) für das Bezahlen mit der BahnCard entscheiden, wird der Kaufpreis innerhalb von zwei bis vier Werktagen per Lastschrift von Ihrem Bank- bzw. Sparkassenkonto abgebucht.
Ist die Nutzung der Zahlungsfunktion der BahnCard kostenfrei?
Ja.
Von welchem Konto wird der Betrag abgebucht und kann ich dieses ändern?
Sofern Sie uns Ihre Bankverbindung auf dem BahnCard-Bestellschein mitgeteilt haben, erfolgt die Abbuchung von diesem Konto. Haben Sie hier keine Angaben gemacht, werden Sie beim erstmaligen Bezahlen mit der BahnCard gebeten, Ihr gewünschtes Bank- oder Sparkassenkonto zu nennen. Sofern Sie diese Bankverbindung zu einem späteren Zeitpunkt ändern möchten, nehmen wir Ihren Wunsch gerne unter 0180 5 66 24 54 (14 ct/Min. aus dem Festnetz via Vodafone, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.) entgegen.
Wie sicher ist das Zahlen per Lastschrift mit der BahnCard?
Die BahnCard ist eine der am Besten vor Missbrauch geschützten Karten in Deutschland.
Das Foto, der Name, die Unterschrift auf der Karte und das obligatorische Vorzeigen der BahnCard bei jeder Zugfahrt schützt Sie als BahnCard-Inhaber vor Missbrauch und macht die Karte für Betrüger wertlos. Die Zahlungsfunktion ist zusätzlich noch mit einer fünfstelligen Geheimzahl (PIN) für den Einsatz am Automaten und bei telefonischer Buchung bzw. mit Ihrem Passwort beim Login im Internet und somit besonders geschützt.
Sollte es dennoch zu einer von Ihnen nicht akzeptierten Kontoabbuchung durch uns kommen, so sind wir in der Pflicht zu prüfen, ob diese rechtmäßig war.
Selbstverständlich haben Sie auch bei der Zahlungsfunktion der BahnCard das von Banken und Sparkassen gewährleistete Recht, einer Abbuchung zu widersprechen (Rücklastschrift). Sofern Sie von Ihrem Rücklastschriftrecht Gebrauch machen, setzen wir uns mit Ihnen zur Klärung des Sachverhalts in Verbindung.
Noch eine Bitte: Bitte bewahren Sie die BahnCard und Ihre Geheimzahl bzw. Ihr Passwort getrennt auf. Helfen Sie uns bei Verlust Ihrer BahnCard mit einem Anruf bei der Clearinghotline: 0180 5 66 24 54 (14 ct/Min. aus dem Festnetz via Vodafone, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.). Herzlichen Dank!

Wie erhalte ich das City-Ticket?
City-Ticket ist eine Inklusivleistung, die Sie als Inhaber einer BahnCard 25 oder 50 nichts extra kostet.
Sie erhalten als BahnCard 25 oder 50-Inhaber automatisch das City-Ticket, wenn Sie sich eine Fahrkarte mit BahnCard-Rabatt im Fernverkehr (über 100 km Reiseentferung) in eine der teilnehmenden Städte kaufen.
Das City-Ticket berechtigt Sie zu einer Weiterfahrt am Zielort mit Bus, Straßenbahn, U- oder S-Bahn und am Rückreisetag wieder zurück zum Bahnhof.

Woran erkenne ich, dass ich City-Ticket habe?
Auf der Fahrkarte steht hinter dem Zielort der Zusatz + City (z.B. Köln+City).
Nur mit diesem Aufdruck können Sie am Zielort die kostenlose Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Anspruch nehmen.

Wo überall gilt City-Ticket?
City-Ticket gilt derzeit in über 100 großen deutschen Städten. In welchen Städten das City-Ticket gilt erfahren Sie unter www.bahn.de/city-ticket.

Haben auch BahnCard 100-Inhaber das City-Ticket?
Ja. BahnCard 100-Inhaber können in allen City-Gebieten der über 100 einbezogenen Städte alle öffentlichen Nahverkehrsmittel kostenlos nutzen.
Da Abfahrts- und Zielort nicht aus der BahnCard 100 ersichtlich sind, gilt die BahnCard 100 somit auch als Nahverkehrs-Jahresticket in den City-Gebieten der über 100 Städte. Damit ist die BahnCard 100 eine der ersten Mobilitätskarten Deutschlands.
BahnCard 100-Inhaber können ihre Kinder unter 15 Jahren kostenfrei auf ihren Bahnreisen mitnehmen. Diese freie Kindermitnahme gilt jedoch nicht für die City-Ticket-Funktion.

Warum gibt es City-Ticket nur für BahnCard-Besitzer?
Unser Ziel ist es, die BahnCard immer mehr zur Mobilitätskarte auszubauen. City-Ticket für die BahnCard 25, 50 und BahnCard 100 ist ein weiterer Schritt in diese Richtung.

Warum gilt City-Ticket nur am Zielbahnhof für BahnCard 25 bzw. 50-Inhaber?
Die meisten BahnCard-Besitzer kennen sich an ihrem Abfahrtsort mit dem öffentlichen Verkehrssystem gut aus, haben dort sogar eine Zeitkarte oder gelangen häufig anderweitig zu ihrem Abfahrtsbahnhof. Am Zielbahnhof muss man sich erst mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vertraut machen. Damit Sie möglichst schnell und einfach vom Zielbahnhof an ihre Zieladresse gelangen und sich nicht noch mit fremden Fahrkartenautomaten beschäftigen müssen, haben wir in einem ersten Schritt die Nutzung von City-Ticket auf den Zielbahnhof konzentriert.


Wie lange und in welchem Umfang kann ich City-Ticket im Stadtgebiet nutzen? Warum muss ich mich im Normalpreis auf ein Rückfahrtdatum für City-Ticket festlegen?
City-Ticket gilt für eine Anschlussfahrt im öffentlichen Verkehr des Stadtgebiets vom Bahnhof bis zur Zieladresse (bei der Hinfahrt) bzw. für eine Zubringerfahrt von der Zieladresse bis zum Bahnhof bei der Rückfahrt. Daher ist für die Nutzung von City-Ticket die Angabe eines Rückfahrtdatums erforderlich. Die Geltungsdauer Ihrer DB-Fahrkarte, im Normalpreis 1 Monat für die Rückfahrt, bleibt davon unberührt.

Was passiert, wenn sich mein Reisedatum der Rückfahrt ändert. Kann ich das City-Ticket-Rückfahrtdatum verlegen?
Eine alleinige Änderung des Datums der City-Nutzung ist nicht möglich. Sie können aber Ihre Fahrkarte im Rahmen der normalen Stornoregelungen umtauschen, im Normalpreis vor dem 1. Geltungstag kostenlos, und dann ein neues Rückreisedatum wählen.

Warum schließt City-Ticket nicht immer das ganze Stadtgebiet ein?
City-Ticket orientiert sich an den Tarifzonen des öffentlichen Verkehrs in den Städten, umfasst somit grundsätzlich das Stadtgebiet und geht zum Teil noch darüber hinaus. In Ausnahmefällen schließt City-Ticket nicht das ganze Stadtgebiet ein. Die Ausnahmen sind Berlin und Frankfurt. In Berlin ist aufgrund der Größe der Stadt der innere S-Bahn-Ring die Grenze für City-Ticket. In Frankfurt ist nur Frankfurt-Flughafen ausgenommen.

Wo kann ich mich über die genauen Bedingungen und zugehörigen Bereiche informieren?
Allgemeine Angebotsbedingungen sowie die Geltungsbereiche in den über 100 Städten können Sie beim Kauf Ihrer Fahrkarte erfahren. Weitere Information über die Geltungsbereiche der einzelnen Städte bekommen Sie bei der Auskunftsstelle bzw. über Aushang des Verbundes vor Ort, am DB Service Point, oder informieren Sie sich über www.bahn.de/city-ticket. Hier finden Sie auch Links zu den Internetseiten der jeweiligen City-Städte.

Wie funktioniert City-Ticket, wenn mehrere Personen zusammen reisen?
Falls eine Gruppe einen Sparpreis nutzt und keine BahnCard zur Anwendung kommt, ist keine City-Ticket-Nutzung eingeschlossen. Das gleiche gilt für das Angebot Gruppe&Spar, da hier ebenfalls der BahnCard-Rabatt nicht zur Anwendung kommt.
City-Ticket gilt auch für Mitreisende, wenn einer der Reisenden eine BahnCard besitzt und einen Fahrschein mit BahnCard-Rabatt erwirbt. Die Mitreisenden müssen auf diesen Fahrschein vor Fahrtantritt eingetragen werden.

Meine Hinfahrt ist im Normalpreis zwei Tage gültig, an welchem Tag kann ich City-Ticket nutzen?
Maßgeblich ist das Datum des letzten Zangenabdrucks. An diesem Tag kann City-Ticket bei der Hinreise genutzt werden. Bei der Rückreise gilt das auf der Fahrkarte aufgedruckte Rückreisedatum.

Kann ich mit einer BahnCard First auch im Stadtgebiet in der S-Bahn die 1. Klasse nutzen?
Ja, sofern Sie auch eine DB-Fahrkarte 1. Klasse besitzen.

Warum gibt es City-Ticket nicht bei der Anreise mit Nahverkehrszügen bei über 100 km Entfernung?
Das City-Ticket ist ein Angebot des DB Fernverkehrs. Vor- und/oder Nachlauf im Nahverkehr ist eingeschlossen, aber nicht reine Nahverkehrsreisen.